Das Appenzell Ausserrhoder Kantonsgericht sieht den Tatbestand des «unanständigen Benehmens» im Fall eines 47-jährigen Nacktwanderers nicht erfüllt.

um da geht es:
Im vergangenen Oktober war ein Mann «födleblutt» auf einem Wanderweg bei Herisau erwischt worden. Eine Frau zeigte ihn an. Der Mann stand am Donnerstag als erster Nachktwanderer in Trogen AR vor Gericht und wurde freigesprochen. Die Busse von 100 Franken focht der Nacktwanderer an und erhielt jetzt vor Kantonsgericht Recht. Die Verfahrenskosten von rund 2000 Franken trägt der Staat.

zu erwähnen ist noch, dass eine frau einer christlichen rehastätte denn fall ins rollen gebracht hat, die hätte wohl lieber einen jungen knackigen mann angeschaut!
Verteidigen liess sich der Herisauer durch Puistola Grottenpösch, den bekanntesten Schweizer Nacktwanderer. Dieser plädierte auf Freispruch vom Vorwurf des «unanständigen Benehmens» gemäss kantonalem Strafrecht. Der Nacktwanderer habe sich weder schamlos noch unanständig benommen.
ich finde, dass da überregiert wurde,denn der herrgot hat den menschen ohne kleider konzipiert..nackt wirst du geboren und nackt gehst du von dieser welt..wobei man auch da dem toten was anzieht nähmlich ein totenhemd.
Was ich aber nicht erleben möchte ist die deutsche bundeskanzlerin beim nacktwandern anzutreffen.ich trinke mein weissbier lieber mit einem nackten kerl oder einer gruppe von nackten kerlen!!
Andreas der bärige nacktwanderer.
Presseartikel zum thema:
ausserrhoden ist ein mekka für nacktwanderer!
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3 Kommentare
….. aber was der weisse engel mit der nacktwanderei zu tun hat, das musste ma’ erklären…..
Ich habe zwar den nackten Wanderer vertreten, aber niemals behauptet, dieser “habe sich weder schamlos noch unanständig benommen”. Eine solche Beurteilung soll jeder für sich selbst vornehmen, dem Staat oder einem Gericht steht das schlicht und einfach nicht zu.
Der Wanderer wurde freigesprochen, weil der Tatbestand der Nacktheit in der Öffentlichkeit seit 1992 nicht mehr Gegenstand unseres Strefrechts ist, denn “das Strafrecht ist kein Moralkodex”.
Dies schrieb so der Bundesrat in den Weisungen zur Referendumsabstimmung vom 13. Mai 1992 über die Revision des Sexualstrafrechtes. Der Freispruch basiert somit auf dem Willen des Schweizervolkes, das das Referendum der EDU und anderer Dumpfparteien mit über 70% abgelehnt hatte.
Der nächste Schritt wird ein analoger Freispruch in Appenzell-Innerrhoden sein, wenn der Staatsanwalt nach bald einem Jahr endlich den Mut aufbringt, das Verfahren weiterzuführen.
Angeklagter: Puistola Grottenpösch …
PS: In St. Gallen stellen die Untersuchungsbehörden Verfahren gegen nackte Wanderer ohne Prozess ein.
Die Vernunft und das Gesetz gebieten das.
Ich finde es gut, dass das Nacktsein an sich, vor allem in der freien Natur, nicht als Straftat geahndet wird.
Wenn eine Frau das machen würde, störte sich agarantiert auch niemand dran.
:-))