Eine Klage von Homoaktivisten gegen homophobe Äußerungen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) im Kanton Wallis wurde abgewiesen.
Vorausgegangen war eine Pressemitteilung der Jungen SVP Wallis, in dem es hieß, Homosexualität richte sich “gegen die Familie, den Ort des Fortbestandes des menschlichen Geschlechts und also auch des Überlebens einer Nation”. Nach herber Kritik der Schwulenorganisation Pink Cross und der Lesbengruppe LOS (”inakzeptabel und unerträglich”) gingen daraufhin insgesamt 29 Klagen gegen die Jugendorganisation der größten schweizerischen Partei ein. Die Kläger riefen sich dabei auf das Antirassismusgesetz.
Der Richter schmetterte nun die Klage mit der Begründung ab, die Pressemitteilung diskriminiere nicht Einzelpersonen. Es würde lediglich Homosexualität generell aufs Korn genommen. Außerdem seien Schwule und Lesben durch das Antirassismusgesetz nicht geschützt, da dieses nur von Diskriminierung aufgrund von “Rasse, Ethnie oder Religion” spreche.
es darf also mit richterlicher genehmigung gegen homosexuelle gehetzt werden..
sollen wir schwule nun auch gegen die araber hetzen? denn da ist noch in vielen ländern homosexualität ein strafbestand….wie würde wohl da ein schweizer gericht darüber urteilen?
es würde wahrscheinlich so geurteilt wie man das in der schweiz oft tut das der islam recht bekäme..das gleiche würde auch passieren wenn gegen juden gehetzt würde..nehme ich mal stark an!
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1 Kommentar
Das ist echt starker Tobak. Ich verstehe nicht, was in den Köpfen der Initiatoren wohl vorgeht; genausowenig, was ein Richter sich dabei denkt.
Sich für oder gegen Familie zu entscheiden, hat ja nun auch nicht unbedingt was mit der sexuellen Orientierung zu tun. Und diese Entscheidung MUSS jedem selbst überlassen bleiben.